Rund ums Wohnen
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Wohnungsschlüssel
Sofern Sie einen weiteren Wohnungsschlüssel brauchen, so können Sie diesen bei uns schriftlich beantragen. Sie erhalten in den meisten Fällen unsere Zustimmung und können Ihren Schlüssel bei der Firma Zenker
http://www.zaage.de
unter 0 36 41 – 44 16 44 in der Bachstraße 27a in Jena gegen Entrichtung der Kosten anfertigen lassen.
Hausreinigung
Wer trägt was, wo, wie und wann zum sauberen und schönen Wohnumfeld bei?
Die Hausordnung der Jenaer Baugenossenschaft eG besagt, dass Haus und Grundstück sauber zu halten und Verunreinigungen durch die Hausbewohner zu beseitigen sind.
Wer:
Die Hausreinigung, die für alle Mieter Pflicht ist, ist nach den durch die Hausgemeinschaft aufgestellten Plänen durchzuführen. Diese sollten Vereinbarungen für die "Kleine Haus-Reinigung" (z.B. etagenweise Abstimmungen) und einen regelmäßigen Turnus für die "Große Hausreinigung" beinhalten. Der Winterdienst erfolgt, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Mietern, durch den Mieter, dem die große Hausordnung obliegt.
Werden durch die Hausgemeinschaft keine Pläne erstellt, können Sie sich an dem Reinigungstäfelchen in Ihrem Treppenhaus orientieren.
Bei Fremdvergabe der Reinigungsleistungen durch die Jenaer Baugenossenschaft an eine Firma entfallen nach Vereinbarung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Leistungen für die Mieter.
Sollten Sie als Mieter sich nicht in der Lage sehen, Ihre Hausordnung im regelmäßigen Turnus zu erfüllen, können Sie jederzeit privat einen Gebäudereinigungsdienst für Ihre persönlichen Pflichten unter Vertrag nehmen. Hierfür können wir Ihnen den Hausmeisterservice Andreas Becker empfehlen.
Hausmeisterservice Andreas Becker
Gutenbergstraße 2
07743 Jena
Tel: 0 36 41 – 4 48 988
Was – Wo – Wie – Wann
"Kleine Hausreinigung"
Treppenhaus kehren und wischen 1 Mal wöchentlich
Geländer und Handläufe feucht abwischen 1 Mal wöchentlich
Keller und Boden kehren, bei Bedarf wischen 1 Mal wöchentlich
Hauseingangs- und Nebenein-gangstüren sowie Briefkasten-anlagen feucht abwischen 1 Mal wöchentlich
Treppenhausfenster feucht abwischen 14-tägig
"Große Hausreinigung"
Im regelmäßigen Turnus Zugänge zu den Häusern, zum Haus gehörenden Wege und Fußwege sowie Standplätze der Müllgefäße kehren 1 Mal wöchentlich
Sonstige Straßen und Wege, die nicht im Kehrplan der Stadt aufgeführt sind, einschließlich der Gerinne bis zur Straßenmitte kehren 1 Mal wöchentlich
Schnee- und Eisbeseitigung, o. g. Flächen räumen und abstumpfen;
Die Maßnahmen zur Schneebeseitigung und gegen Winter-glätte haben in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr wirksam zu sein. Bei Schneefall und Eisglätte
Hausordnung der Jenaer Baugenossenschaft eG - gilt ab dem 01.07.2007
Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert von allen ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages von allen Hausbewohnern und deren Besuchern einzuhalten.
- Schutz vor Lärm und allgemeiner Belästigung
- Lärm belästigt unnötig die Hausbewohner und Nachbarn. Musizieren sowie die Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, auch im Freien, haben stets in Zimmerlautstärke zu erfolgen. Das Spielen lautstarker Musikinstrumente ist ausschließlich wie in den unter I. 2. geregelten Zeiten erlaubt. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über 22.00 Uhr hinaus erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt und mit ihnen abgestimmt werden.
- Hauswirtschaftliche und handwerkliche Arbeiten im Haus, Hof und Garten, die belästigende Geräusche erzeugen (Klopfen von Teppichen, Staubsaugen, Bohren und Basteln) sind montags bis sonnabends in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorzunehmen. In Ausnahmefällen (Umzüge, Renovierung u. dgl.) sind über diese Zeit hinausgehende Arbeiten mit der Hausgemeinschaft abzusprechen.
- Kinder sollen auf den Spielplätzen spielen. Das Fußballspielen in den Höfen, auf den Trockenplätzen und den Anlagen, ebenso das Spielen in Treppenhäusern, Fluren und Nebenräumen ist nicht gestattet.
- Ist das Haus durch bauliche Eigenschaften charakterisiert, die zu besonderen akustischen Beeinträchtigungen führen können (z.B. enge Innenhöfe, hohe Treppenhäuser), so ist im Verhalten der Mieter diesem gesondert Rechnung zu tragen.
- Sicherheit
- Zur Gewährleistung der Sicherheit sind die Haus-, Kellereingangstüren und Hoftüren in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschlossen zu halten.
- Haus- und Hofeingänge, Treppenaufgänge und Hausflure sind Fluchtwege und müssen begehbar sein. Sie dürfen deshalb nicht durch Gegenstände versperrt oder zugestellt sein.
- Das Lagern feuergefährlicher, leicht entzündbarer und Geruch verursachender Stoffe in Keller- und Bodenräumen ist untersagt. Das Betreten der Keller und Böden mit offener Flamme ist verboten. Auf den Trockenböden dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Als Abstellplatz dienen ausschließlich die als zur Wohnung gehörend gekennzeichneten Flächen.
- Leicht entflammbare und explosive Flüssigkeiten und Stoffe sind in sicheren Behältnissen und vor dem Zugriff Unbefugter, insbesondere Kinder, zu verwahren; wenn spezielle Vorschriften dazu vorliegen, ist nach diesen zu verfahren. Es dürfen nur kleine Mengen in Keller und Wohnung gelagert werden. Die Lagerung auf Dachböden ist zu unterlassen.
- Das Grillen auf offenem Feuer ist auf Balkonen und in Loggien nicht gestattet. Beim Grillen im Freien ist auf Mitbewohner Rücksicht zu nehmen und der Brandschutz zu beachten.
- Bei plötzlich auftretenden Mängeln an Gas- und Wasserleitungen sind sofort alle Haupthähne zu schließen und alle Hausbewohner zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf Gasaustritt in einem Raum ist ausreichend zu lüften und das Betreten mit offenem Licht sowie das Betätigen von elektrischen Schaltern zu unterlassen. Es ist das Wohnungsunternehmen, der Gasversorger sowie die Feuerwehr zu benachrichtigen.
- Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen. Bei Frost sind Keller- und Bodenfenster zu schließen und Haustüren und Treppenhausfenster geschlossen zu halten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass wasserführende Leitungen und Sanitäreinrichtungen nicht einfrieren.
- Blumenkästen auf Fensterbrettern müssen sachgemäß und sicher angebracht sein. Das Anbohren der Fassade und Balkone ist jedoch untersagt. Beim Gießen der Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an den Hauswänden oder auf die Fenster und Balkone anderer Mieter läuft.
- Das Abstellen von Fahrrädern in den Treppenhäusern ist nicht gestattet, dazu sind die Keller- bzw. Fahrradräume zu nutzen. Das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus ist nur insoweit zulässig, wie genügend Platz vorhanden ist.
- Reinigung Haus und Grundstück sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind durch die verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen.
- Die Hausreinigung ist für alle Mieter Pflicht. Sie ist nach den durch die Hausgemeinschaft aufzustellenden Plänen wie folgt durchzuführen:
- Treppenhaus nach Bedarf, jedoch mindestens 1 Mal wöchentlich
- Keller und Boden wöchentlich
- Hauseingangs- und Nebentüren sowie Briefkastenanlagen wöchentlich
- Treppenhausfenster 14-tägig (Der nachfolgende Mieter kann vom Vormieter die Nachbesserung verlangen, wenn dieser grob mangelhaft gereinigt hat.)
- Die Zugänge zu den Häusern, die zum Haus gehörenden Wege und Fußwege sowie Standplätze der Müllgefäße sind wöchentlich einmal im regelmäßigen Turnus von den Hausbewohnern zu reinigen. Alle Straßen und Wege, die nicht im Kehrplan der Stadt aufgeführt sind, müssen ebenfalls einschließlich der Gerinne bis zur Straßenmitte entsprechend der Kehrordnung der Stadt gereinigt werden (große Hausordnung).
- Bei Schneefall und Eisglätte müssen die o. g. Flächen geräumt und abgestumpft werden. Die Maßnahmen zur Schneebeseitigung und gegen Winterglätte haben in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr wirksam zu sein. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Mietern erfolgt der Winterdienst durch den Mieter, dem die große Hausordnung obliegt
- Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena gilt für die Durchführung der großen Hausordnung sowie des Winterdienstes entsprechend. Die Straßenreinigungssatzung und der Kehrplan der Stadt Jena liegen in den Geschäftsräumen des Vermieters zur Einsichtnahme aus oder kann bezogen werden unter www.jena.de.
Achtung: Bei Fremdvergabe der Reinigungsleistungen durch die Jenaer Baugenossenschaft an eine Firma entfallen die Abs. 1, 2, u. 3 des Par. III für die Mieter.
- Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass keine heiße Asche eingefüllt wird. Sperriger Abfall darf nur zerkleinert eingebracht werden. Flüssigkeiten, Bauschutt und Altstoffe gehören nicht in die Müllgefäße.
- Zum Trocknen der Wäsche sind Trockenboden und Trockenplatz zu nutzen. Nach dem Trocknen der Wäsche sind die Leinen zu entfernen. Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung darf nur in dem Umfang erfolgen, dass eine Schädigung der Bausubstanz nicht eintritt. Auf Balkonen darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung zum Trocknen aufgehangen werden. Abtropfendes Wasser darf nicht auf darunter liegende Balkone laufen. Das Trocknen der Wäsche an den Fenstern ist nicht gestattet.
- Für Schäden in den Wohnungen, die sich aus der Nutzung von Haushaltwaschmaschinen ergeben, haftet der Nutzer. Für die Wäsche sollen vorhandene Waschräume genutzt werden. Die Nutzung der Waschküche und des Trockenbodens erfolgt nach Absprachen im Haus (z.B. Eintragung in den Hausterminkalender). Der Nutzer gewährleistet Sauberkeit und Ordnung in den vorgenannten Einrichtungen.
- Teppiche dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gereinigt werden. (beachten Sie Par. I)
- Haustiere
- Das Halten oder zeitliche Verwahren von Tieren bedarf der ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres endet die Erlaubnis. Das Halten von Hunden und Katzen ist durch wechselseitige Vereinbarung ausgeschlossen. Vom Zustimmungsvorbehalt sind Kleintiere (z.B. kleine Vögel,Zierfische), die sich ständig in Käfigen oder sonstigen Behältnissen aufhalten, ausgenommen. Die Anzahl ist auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
- Bei der Haustierhaltung sind die hygienischen Erfordernisse zu beachten. Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in den Häusern und Wohnanlagen darf durch die Haustierhaltung nicht beeinträchtigt werden.
- Von Tieren des Mieters auf dem Grundstück und in der Wohnanlage ausgehende Verunreinigungen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Für enstandene Schäden und Verunreinigungen, die sich aus der Haustierhaltung ergeben, haftet der Tierhalter.
- Das Füttern von freilebenden Tieren in den Wohnanlagen ist zu unterlassen.
- Beschädigungen und Veränderungen
- Beschädigungen der Substanz der Häuser oder seiner Anlagen sind sofort dem Vermieter zu melden.
- Jede bauliche Veränderung an der Substanz des Hauses bzw. der Wohnung und seiner Anlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden.
- Notwendig werdende Reparaturen in Häusern und Wohnungen sind, sofern sie nicht laut Nutzungsvertrag dem Mieter obliegen, den Hausmeistern oder in der Geschäftsstelle Gustav-Fischer-Straße 16 zu melden.
Fon: 0 36 41 – 66 99 0
Fax: 0 36 41 – 66 99 22
Bei Havariefällen am Wochenende ist zu benachrichtigen: siehe Aushang in den Häusern
Jena, am 18.06.2007
Jenaer Baugenossenschaft eG
Der Vorstand
Wohnungsabnahme
Was ist zu beachten? So können Sie zusätzliche Kosten vermeiden, weil die Wohnung nicht durch die Genossenschaft abgenommen wird. Nach Ihrer Entscheidung, eine neue Wohnung anzumieten und dafür die bisherige aufzugeben, sollten Sie zuerst Ihren Mietvertrag und das Übergabeprotokoll in die Hand nehmen und prüfen, in welchem Zustand Sie die Wohnung abgeben müssen.
Bitte beachten Sie dabei, daß die anfallenden Arbeiten fachmännisch auszuführen sind, ansonsten kann eine Abnahme verweigert werden und führt zu weiteren Mietkosten.
Wie lässt sich das vermeiden?
Unsere Mitarbeiter reservieren für Wohnungsabnahmen Termine. Unnötige Abnahmerisiken können Sie vermeiden, indem Sie einen Vorabnahmetermin mit uns vereinbaren und die auszuführenden Arbeiten hinsichtlich Umfang und Qualität abstimmen. Sofern dies rechtzeitig geschieht, haben Sie ausreichend Zeit zu reagieren.
Betriebskostenarten nach der Betriebskostenverordnung - BetrKV (gültig seit 01.01.2004)
Betriebskosten im Sinne von §1 BetrKV sind:
- Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Das ist die für jedes Haus von der Stadt Jena erhobene, auf dem Einheitswert basierende Grundsteuer, die anteilig nach der Wohnfläche auf die Mieter eines Hauses aufgeteilt wird.
- Kosten der Wasserversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, die Kosten der Eichung, der Ablesung, Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern.
- Kosten der Entwässerung
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung sowie die Kosten für die Entleerung und Wartung von Klärgruben.
- Kosten …
- des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
Dazu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihre Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, z.B. das Entlüften von Heizkörpern sowie das Nachfüllen von Wasser, die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung von Wasserzählern einschließlich der Kosten der Eichung, Ablesung, Berechnung und Aufteilung.
- des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihre Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums.
- der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme
Dazu zählt das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen.
- der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in Anlagen, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz.
- Kosten …
- des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
Hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung und die Kosten der Wassererwärmung.
- der eingenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser
Dazu gehört das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen.
- der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
Die beinhalten Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Inneren der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und -Sicherheit und der damit verbundenen Einstellung durch eine Fachkraft.
- der verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Hierzu zählen die unter Nummer 2. und 4. aufgezählten Kosten, soweit sie nicht bereits dort berücksichtigt wurden, weil die Wasserversorgung mit der Wärmeversorgung untrennbar verbunden ist und damit deren Kosten nicht Punkt 2. oder 4. direkt zugeordnet werden können.
- des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
Dazu zählen Kosten des Betriebsstrom, der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.
- der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren sowie die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen.
Weiterhin gehören die Kosten des Winterdienstes (soweit er nicht durch die Mieter selbst übernommen wird) zu den Kosten der Straßenreinigung.
Zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, z.B. die Sperrmüllbeseitigung durch die Hausmeister, die Kosten des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Bereitstellung, Berechnung und Aufteilung.
- der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
In den Häusern, in denen eine gewerbliche Hausreinigung durchgeführt wird, gehören folgende Kosten hierzu: Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen sowie die Kosten für die Reinigungsmittel.
- Kosten der Gartenpflege
Dazu gehören die Kosten der gesamten Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, wie z.B. Rasen mähen, Sträucher schneiden inklusive der Beseitigung der Abfallprodukte, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen, der Pflege der Wäscheplätze und Sitzbänke, z.B. das Streichen der Stangen, einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
- Kosten der Beleuchtung
Unter diesen Punkt fallen die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen.
- Kosten der Schornsteinreinigung
Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung.
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
Dazu gehören die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer- Sturm, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
- Kosten für den Hauswart
Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, welche die Genossenschaft den Hausmeistern für ihre Arbeit gewähren.
Soweit die Hausmeister die unter den Punkten 2. - 9. angeführten Arbeiten erledigen, werden sie nicht dort, sondern nur als Hauswartkosten umgelegt.
Weiterhin kontrollieren die Hausmeister die Sicherheit und Ordnung in den Mietobjekten, sie kontrollieren die Durchführung von Winterdienst und Hausordnung.
- Kosten …
- des Betrieb der Gemeinschafts-Antennenanlage
- des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
- Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
Hierzu gehören Kosten des Betriebsstroms, der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung.
- Sonstige Betriebskosten
Dazu gehören Betriebskosten im Sinne des §1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.
Verbrauchsmesseinrichtungen - Wie können die Heizkostenverteiler vom Mieter selbst abgelesen werden ?
Heizkostenverteiler zu Kontrollzwecken richtig ablesen. So können Sie die Zahlenangaben des Ablesedienstes prüfen und Ihre Betriebskostenabrechnung leichter nachvollziehen. In den Wohnhäusern der Jenaer Baugenossenschaft eG, die mit Zentralheizung ausgestattet sind, werden die Heizkosten je Wohnung mittels elektronischer Heizkostenverteiler berechnet.
Damit jeder Mieter den Verbrauch je Heizkörper selber kontrollieren kann, möchten wir die Handhabung nachfolgend erläutern:
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass wir mit zwei Serviceunternehmen zusammenarbeiten, das sind Ista Deutschland GmbH Kassel und Techem Energie Service, Niederlassung Saalfeld.
Techem ist zuständig für
- Lutherstraße 154, 156, 18
- Talstraße 87, 89, 91
- Theo-Neubauer-Straße 17, Thomas-Mann-Straße 18
- Wenigenjenaer Platz 12, 13
- Breitestraße 18, Wenigenjenaer Platz 11
- Schulstraße 9, 9a
Die Heizkostenverteiler von Techem zeigen dauernd Ablesewerte an:
- Mehrmals blinkende Werte = Stichtagswert zum 31.12. des letzten Jahres
- Normale Anzeigewerte = Verbrauch vom 01.01. des lfd. Jahres bis dato
Ista ist zuständig für alle anderen Häuser der Jenaer Baugenossenschaft eG mit Zentralheizung.
Die Heizkostenverteiler von Ista zeigen nur bei Berührung der vorgesehenen Taste (am unteren Ende des Heizkostenverteilers) Ablesewerte an:
- 1 x drücken = es erscheinen 88888 = ohne Bedeutung
- 2 x drücken = es erscheint der Verbrauch vom 01.01. des lfd. Jahres bis dato (Ziffern mit "A" für aktuellen Wert)
- 3 x drücken = es erscheint der Verbrauch zum 31.12.des letzten Jahres
Nach einigen Sekunden verschwinden die Ziffern in der Anzeige automatisch wieder.
Bei Problemen wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Hausmeister oder an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
Schimmelbildung
Wie ist diese vermeidbar? Schimmelsporen sind immer und überall in unserer Raumluft. Ob sie sich als häßliche Stockflecken oder Schimmelteppiche zeigen, entscheiden wir allein mit unserem Lüftungsverhalten. Schimmel bildet sich bei Temperaturen unter 15°C bei einer Luftfeuchtigkeit um die 60%. Manchmal dauert es nur 3 Tage, bis sich die ersten Flecken zeigen.
Woher kommt die hohe Feuchte?
Baden, Kochen, Wäschetrocknen, selbst im Schlaf werden durch einen Erwachsenen 1 Liter Wasser an die Raumluft abgegeben. Je höher die Raumtemperatur steigt, umso mehr Wasser kann sie aufnehmen. Dieses Wasser kondensiert jedoch auf kalten Oberflächen der Wände und am Fenster, wenn die Raumtemperatur sinkt und nicht gleichzeitig der Luft die Feuchtigkeit entzogen wird.
Wie ist die Schimmelbildung zu vermeiden?
Ein einfaches Hygrometer kann Ihnen anzeigen, wie hohe die Luftfeuchtigkeit in dem jeweiligen Zimmer ist. 50% Luftfeuchtigkeit sollte nicht überschritten werden, denn hinter großen Schränken an Außenwänden sind häufig niedrigere Raumtemperaturen als in der Mitte des Zimmers zu verzeichnen.
Lüften Sie ca. 3-5 Mal täglich kurz Ihre gesamte Wohnung. Öffnen Sie alle Fenster für 5-10 Minuten. Durchzug ist wichtig, damit die Luft schnell getauscht werden kann. Dabei geht weniger Wärme „verloren“ als oft vermutet, denn Wände und Möbel wirken als Speicher. Dauerhaftes Ankippen nützt wenig. Der Bereich um die Fenster kühlt aus, was die Schimmelbildung eher fördert als hemmt. Auch heizen sie die entweichende Luft.
Wichtig: Sofort nach dem Duschen, Baden & Kochen lüften!
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