Hund, Katze & Co.

Tierhaltung bei der JBG

Kleintiere wie Fische, Meerschweinchen oder Wellensittiche in verträglicher Anzahl bedürfen keiner vermieterseitigen Zustimmung. Das Halten von Freigängerkatzen und gefährlichen Tieren lt. § 1 Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung (ThürWildtierGefVO) ist bei uns hingegen generell nicht gestattet.

Für die Haltung von Hunden, Wohnungskatzen oder exotischen Tieren bedarf es gemäß Mietvertrag der ausdrücklichen Zustimmung durch die Jenaer Baugenossenschaft. Eine solche Tierhaltung ist daher im Vorfeld schriftlich zu beantragen.

Laden Sie sich dazu den Antrag sowie Hinweise zum Bearbeitungsablauf direkt hier herunter:
Antrag auf Tierhaltung

Die Zustimmung zur Tierhaltung ist bei der JBG an bestimmte Auflagen gebunden und kann jederzeit widerrufen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass eine solche Zustimmung gemäß eines BGH-Urteils stets eine Einzelfallentscheidung ist.