Hausreinigung

Sauberkeit und wohlfühlen

Die Hausordnung der Jenaer Baugenossenschaft besagt, dass Haus und Grundstück sauber zu halten und Verunreinigungen durch die Hausbewohner zu beseitigen sind. Wir haben Ihnen diese Pflicht abgenommen und bitten Sie, unsere Hauswarte bei der Unterhaltsreinigung zu unterstützen. Räumen Sie deshalb zu den Ihnen bekannten Terminen Ihre Schuhe und Fußmatten in die Wohnung, damit das Fegen und Wischen in hoher Qualität erfolgen kann.

Bitte halten Sie die Treppenhäuser und öffentlichen Bereiche der Gebäude von Gegenständen frei und entfernen Sie Wäsche von den Dachböden, sofern die Reinigung ansteht. Dachböden und Kellerräume sind keine Sperrmüllzwischenlager. Defekte Fahrräder sollten von den Außenanlagen entfernt werden.