Die Mitglieder des Aufsichtsrats
gem. § 29 (1) der Satzung der Jenaer Baugenossenschaft:
hat der Aufsichtsrat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichen des Ausichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.